Sicher in der Luft
Vor 60 Jahren eröffnete Dachser sein erstes Luftfrachtbüro. Ging es damals fast ausschließlich darum, eilige Sendungen möglichst schnell zu befördern, beschäftigt die Branche derzeit vor allem eines: die Frage der Sicherheit. Was Sie über die EU-Verordnung zur Luftsicherheit wissen sollten und wie Dachser seine Kunden bei der Einhaltung der Gesetze unterstützt.
Gemäß EU-Verordnung wird die Sicherheit in der Luftfracht dadurch erreicht, dass ausschließlich „sichere“ Fracht an Bord eines Flugzeugs gelangt. Dies ist dann der Fall, wenn die Fracht vor der Verladung in das Flugzeug kontrolliert oder die so genannte sichere Lieferkette eingehalten wird. Ist keine dieser Voraussetzungen erfüllt, darf die Fracht nicht an Bord eines Flugzeugs geladen werden.
Wann gilt die Lieferkette als sicher?
Wenn ab dem Zeitpunkt, zu dem eine Ware erstmals als Luftfracht deklariert wird, kein unbefugter Dritter mehr Zugriff auf die Sendung hat und nur noch folgende Parteien mit der Fracht in Berührung kommen:
Der bekannte Versender
Der reglementierte Beauftragte
Wie wird die Ware kontrolliert?
Je nach Land gibt es unterschiedliche Methoden. Die am häufigsten genutzte Kontrollmaßnahme ist das Röntgen, auch X-Ray genannt. Es eignet sich bei Packstücken bis zu einer maximalen Größe von 175 x 175 Zentimetern und Material mit einer geringen Dichte. Granulat lässt sich beispielsweise nur schwer röntgen. Fracht muss immer dann kontrolliert werden, wenn die sichere Lieferkette nicht eingehalten werden kann. Dies ist der Fall, wenn der Lieferant der Ware kein bekannter Versender ist oder wenn die sichere Lieferkette beim Transport unterbrochen wird.
Viele Fragen, ein Dienstleister: Dachser ist für Sie da!
Die Hälfte der dreijährigen Übergangsfrist ist vorüber und Luftfrachtexperten schauen auf den 25. März 2013. Wer bis dahin nicht behördlich zertifiziert ist, gilt als Versender unsicherer Fracht. Sicher ist nur: Nicht alle Unternehmen werden bis dahin zertifiziert sein. Deren Luftfracht ist dann vor der Verladung zu kontrollieren. Experten befürchten Frachtstaus an den Flughäfen. Industrieunternehmen verlangen nach Dienstleistungen, unsichere Fracht in kürzester Zeit sicher zu machen. Dachser steht seinen Kunden zur Seite: Um die Kontrollen selbst durchführen zu können und Verzögerungen bei der Verladung zu vermeiden, hat der Logistiker am Münchner Flughafen bereits jetzt ein eigenes Röntgengerät in Betrieb genommen. Bis 2013 plant Dachser zusätzliche Investitionen an weiteren Flughäfen.
Sicher in der Luft
Hier erhalten Sie Antworten:
Wo muss ich die Zulassung beantragen?
Die Zulassung zum bekannten Versender ist in dem Land zu beantragen, in dem sich die jeweilige Niederlassung befindet. Im Falle mehrerer Standorte muss jede Niederlassung eigens zertifiziert werden. Welche Behörde in ihrem Land zuständig ist, erfahren Sie von Ihrer Dachser Air & Sea Logistics-Niederlassung.
Wann gelte ich als zugelassener bekannter Versender?
Alle behördlich zertifizierten bekannten Versender werden mit Zulassung in die „Europäische Datenbank für bekannte Versender und reglementierte Beauftragte“ (EU-Datenbank) eingetragen. Der Zugang zu dieser Datenbank ist eingeschränkt. Mit der Zulassung erhalten Sie die Zugangsdaten von ihrer Behörde.
Welche Länder erkennen meinen Status des bekannten Versenders an?
Sobald eine Ihrer Niederlassungen in die EU-Datenbank eingetragen wurde, erkennen alle europäischen Staaten inklusive Island, Norwegen und der Schweiz diese Niederlassung als bekannten Versender an. Somit kann Ware aus dieser Niederlassung auch von einem Flughafen in einem anderen Land aus als sichere Luftfracht versendet werden.
Welche Pflichten muss ich als bekannter Versender erfüllen?
Ein bekannter Versender verpflichtet sich, an seinem Betriebsstandort ein Sicherheitsniveau zu schaffen, das die Luftfracht vor unbefugten Zugriffen schützt. Mitarbeiter, die mit Luftfracht in Berührung kommen, müssen entsprechend geschult sein.
Wird ein AEO-Status berücksichtigt?
Dies handhaben die einzelnen EU-Staat unterschiedlich. In einigen Ländern wird die behördliche Zulassung zum bekannten Versender durch den AEO-Status vereinfacht und umgekehrt. Grundsätzlich ist der Aufwand für Unternehmen mit AEO-Status geringer, da sich einige Inhalte gleichen.
Noch mehr Fragen?
Dachser unterstützt und berät seine Kunden in allen Fragen rund um die gesetzlichen Vorschriften. Die Ansprechpartner in Ihrer Dachser-Niederlassung sowie der Fachbereich Foreign Trade Compliance unter der Leitung von Jan Bender sind für Sie da. Schreiben Sie uns und wir leiten Ihre Anfrage umgehend weiter:
eLetter@dachser.com